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Nutzungsbedingungen

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(Stand: 27.02.2024)

1. Das Vorwort zum Kleingedruckten

Das Projekt „freila.info – Freies Lastenrad in Forchheim“ (im Weiteren als „Projekt“ bezeichnet) ist ein kostenloses Angebot des Vereins Forchheim for Future e.V. (nachfolgend „Anbieter“ genannt), welcher keine kommerziellen Zwecke verfolgt. Mit diesem Projekt möchte der Anbieter umweltfreundliche Mobilität und Transporte fördern, indem er den Verleih verschiedener Lastenräder über die Internetseite https://www.freila.info (im Weiteren als „Homepage“ bezeichnet) koordiniert. Alle Nutzerinnen und Nutzer (im Weiteren als „Nutzende“ bezeichnet) dieses kostenlosen Angebots werden gebeten, so sorgsam wie möglich mit den Lastenrädern umzugehen, damit diese so lange und so vielen Menschen wie möglich zur Verfügung stehen. Die hier vorliegenden Nutzungsbedingungen sollen dieses Anliegen unterstützen. Möchten Nutzende dem Anbieter etwas mitteilen, (z.B. Schäden am Lastenrad, Probleme bei der Ausleihe, tolle Erfahrungen, Verbesserungsvorschläge, o.ä.) können sie gerne per E-Mail (kontakt@freila.info) Kontakt aufnehmen.

2. Allgemeines

2.1. Die hier genannten Bedingungen gelten für den Verleih von Lastenfahrrädern (innerhalb des Projekts) an registrierte Nutzende. Hierin werden die Grundsätze dieses Verleihs geregelt. Abweichende Regelungen sind in gegenseitigem Einvernehmen möglich, sofern diese vorab schriftlich vereinbart werden.

2.2. Der Verleih der einzelnen Lastenräder wird vom Anbieter durchgeführt und verantwortet. Der Anbieter kann den Verleih auch über eine andere natürliche oder juristische Person (im Weiteren als „Ausleihstation“ bezeichnet) durchführen lassen. Ausleihstationen sind Kooperationspartnerinnen oder Kooperationspartner innerhalb des Projekts und werden auf der Homepage an den entsprechenden Stellen genannt.

2.3. Mit der Inanspruchnahme des Verleihs der Lastenräder auf der Homepage erklären sich die Nutzenden für die vereinbarte Dauer der Ausleihe mit den hier genannten Geschäfts-­ und Nutzungsbedingungen einverstanden.

2.4. Zu keiner Zeit erwerben die Nutzenden Eigentumsrechte an den geliehenen Lastenrädern.

2.5. Da das Projekt ehrenamtlich geführt wird und unter Umständen nicht alle Eventualitäten bedacht wurden, behält sich der Anbieter vor, ohne Angabe von Gründen die Ausleihe einzustellen oder auch einzelnen Nutzenden die Ausleihe zu untersagen. Auch bei gültiger Reservierung besteht kein Rechtsanspruch auf die Zurverfügungstellung des Lastenrades.

3. Registrierung

3.1. Nutzende müssen zum Zeitpunkt der Registrierung das 18. Lebensjahr vollendet und ihren ersten Wohnsitz in Forchheim haben.

3.2. Die bei der einmaligen Registrierung geforderten persönlichen Daten der Nutzenden sind wahrheitsgemäß auszufüllen. Alle erhobenen Daten werden lediglich innerhalb des Projekts verarbeitet und genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

3.3. Nutzende haben dafür Sorge zu tragen, dass ihr Passwort vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte geschützt ist. Eine Weitergabe des Passworts an Dritte ist untersagt. Sie sind verpflichtet, den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn ihnen Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Verwendung ihres Passworts bekannt werden. Falls diese Informationspflicht nicht wahrgenommen wird, sind die Nutzenden für alle Kosten und Schäden verantwortlich und haftbar, die dem Anbieter aus diesen Zuwiderhandlungen entstehen.

4. Buchung

4.1. Eine Buchung ist nur mit Vorabreservierung über die Buchungsplattform möglich. Eine Buchung wird erst mit der Buchungsbestätigung wirksam. Die Vorabreservierung erfolgt online auf www.freila.info und wird automatisch storniert, sollte das Lastenrad nicht innerhalb von 24 Stunden nach Reservierungsbeginn abgeholt worden sein.

4.2. Es gibt die Möglichkeit, eine Reservierung sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt zu starten. Dieser Zeitpunkt kann maximal 60 Tage in der Zukunft vom jeweils aktuellen Datum liegen.

4.3. Überschneidungen mit bereits erfolgten Buchungen Dritter sind nicht zulässig.

4.4. Ein Lastenfahrrad kann innerhalb des Buchungszeitraums von einem Monat nur zweimal von derselben Person gebucht werden. Eine erneute Buchung ist frühestens nach Stornierung oder Verstreichen des Reservierungszeitraumes möglich. Die Nutzung eines Lastenfahrrades beschränkt sich auf maximal drei aufeinanderfolgende Tage.

4.5. Die Nutzung eines Lastenfahrrades ohne vorherige Anmeldung ist als Diebstahl, möglicherweise in einem besonders schweren Fall, oder als unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs oder als Unterschlagung strafbar. Der Anbieter behält sich vor, Strafanzeige zu stellen.

4.6. Buchungen können jederzeit storniert werden. Buchungsänderungen sind nicht zulässig. Im Falle einer gewünschten Änderung muss die Buchung storniert und im Anschluss eine neue Reservierung beantragt werden.

4.7. Nutzende dürfen das Lastenfahrrad nur innerhalb des gebuchten Zeitraums in Anspruch nehmen. Eine Verlängerung des Buchungszeitraums nach Buchungsbeginn ist nicht möglich.

5. Beginn und Ende der Ausleihe, Parken und Abstellen

5.1. Die Ausleihe beginnt mit Übergabe des Lastenrads an der Ausleihstation und Unterzeichnung des Ausleihformulars. Die Ausleihe endet mit Rückgabe des Lastenfahrrades an der Ausleihstation.

5.2. Das Lastenrad ist während eines auch nur vorübergehenden Nichtgebrauchs mit dem Rahmenschloss sowie dem beigefügten Kettenringschloss gegen die einfache Wegnahme zu sichern, d. h. es ist an einem fest im Boden verankerten Gegenstand (typischerweise Radständer oder Laternenmast) anzuschließen. Sofern eine Alarmanlage vorhanden ist, muss diese aktiviert werden.

5.3. Die Nutzenden haben bei jedem Abstellen und Parken darauf zu achten, dass durch das Lastenfahrrad andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden. In jedem Falle ist die Feststellbremse (sofern vorhanden) zu fixieren. Das Anlehnen an Fahrzeugen, Verkehrsschildern oder anderen Gegenständen ist aus Gründen der Verkehrssicherheit zu unterlassen. Das Lastenrad darf nicht geparkt oder abgestellt werden vor, an und auf Feuerwehranfahrtszonen, an Verkehrsampeln, an Parkuhren/Parkscheinautomaten oder auf Gehwegen, wenn dadurch die Durchgangsbreite von 1,50 m nicht mehr gegeben ist.

5.4. Das Lastenrad muss zur Rückgabe an der definierten Ausleihstation regelgerecht abgestellt werden. Eine Rückgabe ist ausschließlich an dieser Ausleihstation möglich.

5.5. Stellen die Nutzenden das Lastenrad nicht regelgerecht ab oder entfernen sie sich vom Lastenrad, ohne es ordnungsgemäß zu verschließen, oder ist der Rückgabevorgang nicht abgeschlossen, sind die Nutzenden für alle Kosten und Schäden verantwortlich und haftbar, die dem Anbieter aus diesen Zuwiderhandlungen entstehen.

5.6. Das Lastenfahrrad ist in dem Zustand zurückzugeben, in dem es entgegengenommen wurde. Insbesondere ist die Ladefläche besenrein zurückzugeben.

6. Benutzung

6.1. Nutzende müssen die entsprechenden körperlichen Voraussetzungen mitbringen, um das Lastenrad sicher im Straßenverkehr bewegen zu können.

6.2. Weder der Anbieter noch die Ausleihstation übernimmt die Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen, verkehrstauglichen Zustand des Lastenrades.

6.3. Jede nutzende Person ist für die Dauer der Ausleihe des Lastenrades für dieses vollumfänglich verantwortlich. Insbesondere ist ihr untersagt:

(a) die Transportvorrichtungen des Lastenfahrrades unsachgemäß zu nutzen oder die jeweils zulässige Last zu überschreiten. Die jeweils zulässige Last bzw. einen zulässigen Transport von Kindern haben die Nutzenden den Hinweisen des Einweisungsblatts zu entnehmen.

(b) das Lastenfahrrad einem Dritten zu überlassen.

(c) das Lastenfahrrad während der Ausleihdauer aus dem geltenden geografischen Dimensionsbereich hinauszubewegen. Der geltende geografische Dimensionsbereich umfasst die Stadtgrenzen Forchheims plus einen Radius von 25 Kilometern.

(d) Umbauten und sonstige Eingriffe am Lastenfahrrad vorzunehmen. Auch das Anbringen von Aufklebern ist nicht gestattet.

(e) das Lastenfahrrad gewerblich auf Kosten Dritter zu nutzen (der Gebrauch innerhalb eines eigenen Unternehmens der nutzenden Person ist zulässig).

(f) leicht entzündliche, giftige oder anderweitig gefährliche Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen übersteigen, zu transportieren.

(g) das Lastenfahrrad unter Einfluss von Alkohol, Rauschmitteln oder Medikamenten, welche die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können, zu nutzen.

6.4. Zudem ist sie verpflichtet:

(a) das Lastenfahrrad ausschließlich sachgemäß (vgl. § 603 BGB und das Einweisungsblatt des Lastenrades) zu gebrauchen und die geltenden Straßenverkehrsregeln gem. StVO zu beachten.

(b) sich vor Fahrtbeginn mit der Funktionsweise des Lastenrades vertraut zu machen und dessen Fahrtauglichkeit und Verkehrstauglichkeit zu überprüfen. Dies beinhaltet einen Bremstest sowie bei Dämmerung bzw. Dunkelheit auch die Überprüfung des Lichts.

(c) sich beim Transport von Gegenständen von deren ordnungsgemäßer Befestigung zu überzeugen.

(d) etwaige Mängel am Lastenfahrrad der Ausleihstation unverzüglich mitzuteilen. Sollte der Mangel die Verkehrssicherheit beeinflussen, darf das Fahrrad nicht weiter genutzt werden. Auch kleinere Mängel wie Reifenschäden, Felgenschäden oder Gangschaltungsdefekte sind unverzüglich mitzuteilen.

(e) einen Diebstahl des Lastenfahrrads unverzüglich dem Anbieter sowie einer zuständigen Polizeidienststelle zu melden. Im Anschluss ist das polizeiliche Aktenzeichen an den Anbieter zu übermitteln.

(f) das Lastenfahrrad zum Ende der gebuchten Zeit ordnungsgemäß zurückzugeben. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn das Lastenfahrrad in sauberem und betriebsbereitem Zustand an die Ausleihstation übergeben ist.

6.5. Nutzende haben die Reservierungszeiten einzuhalten und nicht zu überschreiten. Andernfalls behält sich der Anbieter vor, sie von der Nutzung auszuschließen.

6.6. Die nutzende Person ist nach erfolgreicher Rückgabe des Lastenfahrrades bei der Ausleihstation für den Rest des aktuellen sowie den folgenden Tag von einer erneuten Reservierung oder Nutzung dieses speziellen Lastenrades ausgeschlossen.

7. Haftung

7.1. Aufgrund der Unentgeltlichkeit der Gebrauchsüberlassung wird der Anbieter vom Gesetzgeber ausdrücklich privilegiert. Er haften nach § 599 BGB nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit im Rahmen des Leistungsstörungsrechts. Die Haftung des Anbieters für die Nutzung des Lastenrades ist daher auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt (vgl. § 599 BGB). Dies gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, das Lastenfahrrad für den vertragsgemäßen Gebrauch instand zu setzen oder instand zu halten.

7.2. Der Anbieter haftet – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – weder für Schäden am Transportgut noch für Schäden, die daraus entstehen, dass ein Lastenfahrrad trotz Buchung nicht, nur verspätet und/oder an einem anderen Ort zur Verfügung steht.

7.3. Die Nutzenden haften für alle Veränderungen oder Verschlechterungen am Lastenrad, sofern diese auf nicht-vertragsgemäßem Gebrauch beruhen. Darüber hinaus haften sie auch für Verlust und Untergang des Lastenrades oder einzelner Teile davon. Dies gilt nicht, wenn sie die Veränderung bzw. Verschlechterung nicht zu vertreten hat.

7.4. Die nutzende Person wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für das Lastenfahrrad weder ein Vollkaskoschutz noch ein Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Sie ist daher ausschließlich durch eine eventuell von ihr abgeschlossene Privathaftpflichtversicherung versichert.

7.5. Die Nutzenden haften für alle Kosten und Schäden, die dem Anbieter aus einer Zuwiderhandlung gegen die in diesen Nutzungsbedingungen aufgeführten Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten entstehen.

8. Unfälle

8.1. Bei Unfällen, an denen außer den Nutzenden auch Dritte oder das Eigentum Dritter beteiligt sind, sind die Nutzenden verpflichtet, unverzüglich sowohl die Polizei als auch den Anbieter zu verständigen. Sie sind verpflichtet, außer bei zwingenden anderen Umständen, bis zum Abschluss der polizeilichen Unfallaufnahme am Unfallort zu verbleiben und Maßnahmen zu ergreifen, die der Beweissicherung und der Schadensminderung dienen. Die Nutzenden dürfen bei einem Unfall kein Schuldanerkenntnis, keine Haftungsübernahme oder Erklärung mit vergleichbarer rechtlicher Wirkung abgeben. Widrigenfalls haften sie für den auf Seiten des Anbieters entstehenden Schaden.

9. Sonstiges

9.1. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden spätestens einen Monat vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform (z.B. per E-Mail) mitgeteilt. Die Zustimmung der Nutzenden gilt als erteilt, wenn diese die Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt haben. Wenn die Nutzenden die Änderungen nicht akzeptieren, können sie die Ausleihe eines Lastenrades nicht weiter in Anspruch nehmen.

9.2. Es gilt deutsches Recht. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen berührt deren Gültigkeit im Übrigen nicht. Eine ungültige Bestimmung ist durch eine wirksame, die wirtschaftlich der ungültigen möglichst nahe kommt, zu ersetzen.